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Abgrenzung zwischen Dauerschuld und Finanzierung laufender Geschäftsvorfälle

Ob im Einzelfall die Finanzierung laufender Geschäftsvorfälle oder eine Dauerschuld vorliegt, obliegt der von der Tatsacheninstanz vorzunehmenden Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse. Bei Verbindlichkeiten aus einem unechten Provisions-Factoring handelt es sich um sog. gewerbesteuerliche Dauerschulden.

BFH 24.5.2011, I R 104/10

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